Sehr geehrtes Expertenteam,
eine tariflich vergütete Mutter geht nach Elternzeit jetzt direkt wieder in den Mutterschutz und erhält somit von der KK wieder Mutterschaftsgeld und vom AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Während der Elternzeit gab es eine Tariferhöhung. Welches Entgelt ist für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zugrunde zu legen: das tatsächliche erzielte Entgelt vor der Elternzeit oder das fiktive Entgelt zum jetzigen Zeitpunkt, das die Mutter erhalten würde (incl Tariferhöhung), wenn sie keine EZ oder Musch hätte. An der Arbeitszeit usw ändert sich nichts.
Viele Dank vorab