Expertenforum - Zuschuss Muuterschaftsgeld

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  • 01
    Zuschuss Muuterschaftsgeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    eine tariflich vergütete Mutter geht nach Elternzeit jetzt direkt wieder in den Mutterschutz und erhält somit von der KK wieder Mutterschaftsgeld und vom AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Während der Elternzeit gab es eine Tariferhöhung. Welches Entgelt ist für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zugrunde zu legen: das tatsächliche erzielte Entgelt vor der Elternzeit oder das fiktive Entgelt zum jetzigen Zeitpunkt, das die Mutter erhalten würde (incl Tariferhöhung), wenn sie keine EZ oder Musch hätte. An der Arbeitszeit usw ändert sich nichts.

    Viele Dank vorab

  • 02
    RE: Zuschuss Muuterschaftsgeld

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingetragen wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss Muuterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 21 Abs. 4 MuSchG ist die Tariferhöhung ab dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, ab dem sie tatsächlich eingetreten ist. Im Ergebnis ist also die Mitarbeiterin so zu stellen, dass die Tariferhöhung bei der Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld berücksichtigt wird.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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