Hallo liebes Expertenteam,
eine vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin ist bei uns in Elternzeit.
Während der Elternzeit übt sie bei uns einen Minijob bei uns aus.
Sie beendet nun die Elternzeit und den Minijob, um erneut Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen. Wie wird nun der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet?
Nur aus dem Minijob?
Oder aus der sv.-pflichtigen Vollzeittätigkeit vor der Elternzeit.
Danke und viele Grüße!