Expertenforum - Zugehörigkeit bei voller Erwerbsminderung

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  • 01
    Zugehörigkeit bei voller Erwerbsminderung

    Hallo,

    zwei unserer Mitarbeiter erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente. Hier kam nun schon ein paar mal die Frage auf, ob man die Zugehörigkeit der Mitarbeiter nicht beenden kann (Mitarbeiter austreten lassen), da diese nicht mehr zurückkehren würden. Bis zum Erreichen der regulären Rente hätte ich die beiden Mitarbeiter weiter im Personalstamm geführt, bin mir aber mittlerweile auch nicht mehr sicher.

     

  • 02
    RE: Zugehörigkeit bei voller Erwerbsminderung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Entscheidend ist zunächst, ob Ihre beiden Mitarbeiter eine volle befristete oder volle unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen haben. Von einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente spricht man, wenn die Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Regelaltersrente „läuft“. Sollte eine solche volle unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt worden seien, kommt eine Beendigung des Arbeitsvertrages ohne Weiteres in Betracht. Häufig enthalten Arbeitsverträge oder anwendbare Tarifverträge eine Regelung, wonach das Arbeitsverhältnis in solchen Fällen „automatisch“, also ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet. Sollte eine solche Regelung nicht vorhanden sein, kann das Arbeitsverhältnis allerdings auch gekündigt werden.


    Bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Rentenbewilligung. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, ob auch eine Beendigung, dann in der Regel nur durch Ausspruch einer Kündigung, in Betracht kommt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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