Expertenforum - Zeitsoldatin Ärztin Tätigkeit während der Elternzeit

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  • 01
    Zeitsoldatin Ärztin Tätigkeit während der Elternzeit

    Guten Tag,


    bei uns ist eine Zeitsoldatin während der Elternzeit als Ärztin mit 30 Wochenstunden beschäftigt. Die Tätigkeit ist vom 01.02.2024 bis zum 31.07.2027 befristet.

    Wie ist die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung? Falls pflichtig in der Rentenversichersicherung: muss eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung für die Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung gestellt werden?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Helga Hartrampf

  • 02
    RE: Zeitsoldatin Ärztin Tätigkeit während der Elternzeit

    Sehr geehrte Frau Hartrampf,
     
    die Beschäftigung eines Soldaten mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (538,00 EUR) begründet dann Sozialversicherungspflicht, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird. Somit tritt mit Beginn der Arbeitsentgeltzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung ein, so dass eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen ist.
     
    Sofern der Soldat noch nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. In einem solchen Fall ist lediglich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gegeben. 
     
    Zeitsoldaten haben in der Elternzeit grundsätzlich einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge), die Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit nach sich ziehen würde. Wir empfehlen Ihnen, die Ausweitung der Versorgung auf die Tätigkeit in Ihrem Haus bestätigen zu lassen. Wenn die Mitarbeiterin Mitglied in der Ärzteversorgung ist, kann sie einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
     
    Die Anmeldung zur Sozialversicherung wäre mit der Personengruppe 101 und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mit der Beitragsgruppe 0010 vorzunehmen. Sofern kein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt wird, wäre die Beitragsgruppe 0110 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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