Guten Tag,
bei uns ist eine Zeitsoldatin während der Elternzeit als Ärztin mit 30 Wochenstunden beschäftigt. Die Tätigkeit ist vom 01.02.2024 bis zum 31.07.2027 befristet.
Wie ist die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung? Falls pflichtig in der Rentenversichersicherung: muss eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung für die Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung gestellt werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Hartrampf