Expertenforum - Zeitguthaben bei Beendigung Minijob

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  • 01
    Zeitguthaben bei Beendigung Minijob

    Eine Mitarbeiterin auf 538,- Basis hat etliche Überstunden aufgebaut (u.a. wegen Krankheitsvertretung). Diese sollten durch Freizeit abgegolten werden, was aber bisher u.a. durch eine Erkrankung der Mitarbeiterin nicht möglich war. Nun wurde ihr aus anderen Gründen zu Mitte April gekündigt. Wie kann man das Zeitguthaben auszahlen? Gibt es dabei eine Obergrenze zu beachten (1.076,-)?

     

  • 02
    RE: Zeitguthaben bei Beendigung Minijob

    Hallo reichel,

    sofern der Verdienst eines Minijobbers die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, kann eine Beschäftigung weiterhin ein Minijob sein. Überschreitungen der aktuellen monatlichen Geringfügigkeitsgrenze sind unkritisch, soweit der Jahreswert in Höhe von 6.456,00 € (538,00 € x 12 Monate) nicht überschritten wird.
     
    Wird in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres darüber hinaus unvorhersehbar mehr als 538,00 € verdient, gilt ein solches Überschreiten als gelegentlich. Auch die Höhe des maximalen Verdienstes wurde festgelegt. Minijobber dürfen im Kalendermonat des  unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.076,00 €) verdienen. Im gesamten Kalenderjahr kann ein Minijobber damit im „Normalfall“ 6.456,00 € und im „Ausnahmefall“ höchstens 7.532,00 € verdienen.
     
    Wird aufgrund eines „unvorhersehbaren“ Überschreitens die doppelte Geringfügigkeitsgrenze“ überschritten, unterliegt die Beschäftigung im Monat der Auszahlung der Sozialversicherungspflicht. Meldungen und Beiträge sind in diesem Zeitraum somit an die zuständige Krankenkasse zu entrichten.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

  • 03
    RE: Zeitguthaben bei Beendigung Minijob

    Gilt die Obergrenze von € 1.076,- auch, wenn der Austritt zum 15.04. erfolgt?

  • 04
    RE: Zeitguthaben bei Beendigung Minijob


    Hallo reichel,
     
    Ihrer Auffassung schließen wir uns an.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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