Eine Mitarbeiterin auf 538,- Basis hat etliche Überstunden aufgebaut (u.a. wegen Krankheitsvertretung). Diese sollten durch Freizeit abgegolten werden, was aber bisher u.a. durch eine Erkrankung der Mitarbeiterin nicht möglich war. Nun wurde ihr aus anderen Gründen zu Mitte April gekündigt. Wie kann man das Zeitguthaben auszahlen? Gibt es dabei eine Obergrenze zu beachten (1.076,-)?