Guten Tag,
wir würden gerne Ihre Einschätzung zu einer Bonuszahlung im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge einholen. Einer unserer Mitarbeiter ist im August 2025 von der deutschen Gesellschaft zur britischen Gesellschaft gewechselt.
Als wir im April 2026 seinen Bonus für das Geschäftsjahr 2025 ausgezahlt haben, haben wir die Steuern entsprechend aufgeteilt. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden jedoch vollständig im Vereinigten Königreich abgeführt. Ist das so korrekt?
Im April 2027 wird er zudem einen aufgeschobenen Bonus für das Geschäftsjahr 2025 erhalten. Unseres Erachtens, besteht keine Möglichkeit, Sozialversicherungsbeiträge für zurückliegende Zeiträume in Deutschland nachzuzahlen. Ist unsere Einschätzung hierzu auch korrekt?
Hinweis: Die Bonus Zahlung erfolgt bei uns im Haus immer im April.
Welche Dokumentationspflichten bestehen für uns als deutscher AG in diesem Zusammenhang?
Vielen Dank.