Sehr geehrter Expert-Team,
wir möchten für das erfolgreiche Werben von Bewerbern (zukünftige Mitarbeitenden) einen Geldbetrag ausloben.
Bei den Werbenden handelt es sich um bereits ausgeschiedene Kollegen:innen, die nach ihrer originären Beschäftigung im Unternehmen, Mitarbeiter an uns weiterempfehlen.
Die Weiterempfehlung der Firma/Bewerber kann nach Monaten oder Jahren der vorangegangenen Beschäftigung bei unserem Unternehmen erfolgen. Somit handelt es sich bei diesem Geldbetrag um keine Prämienzahlung aus dem laufenden Beschäftigungsverhältnis.
Wie ist die Zahlung der Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich abzubilden?
Um die Lohnsteuer auf den ausgelobten Betrag korrekt ermitteln zu können, würden wir nach Abruf der individuellen Lohnsteuermerkmale eine Versteuerung vornehmen. Wie verhält es sich mit der Verbeitragung von Sozialversicherungsbeiträgen?
Sollten Sie noch weitere Informationen zur Beantwortung unserer Frage benötigen, werden wir Sie gerne unterstützen.
Vielen Dank im Voraus.
M. Beyert-Lasberg