Expertenforum - Workation im Wohnmobil

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  • 01
    Workation im Wohnmobil

    Hallo Experten-Team,


    wir stehen vor der Herausforderung, dass ein unserer Mitarbeiter eine Workation in Kroatien für etwa 3 Wochen plant. Der Mitarbeiter ist ausschließlich für unser Unternehmen tätig und wird während dieser Zeit ausschließlich für uns, mit unserer firmeneigenen Ausstattung, arbeiten.


    Da der Mitarbeiter keine feste Wohnadresse besitzt, sondern mit einem Wohnmobil durch Kroatien reist, gestaltet sich die Erstellung einer A1-Bescheinigung schwierig. Wie können wir in diesem speziellen Fall vorgehen?


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Workation im Wohnmobil

     
    Hallo PERCO,
     
    seit Beginn der Coronapandemie hat sich der Trend der sogenannten Workation immer mehr verstärkt. Hierbei wird die Workation prinzipiell von den Mitarbeitenden gewünscht und erfolgt nicht im Auftrag des Arbeitgebers.
     
    Die Europäische Kommission hat am 14.11.2023 einen „Leitfaden zur Telearbeit“ veröffentlicht, wonach die Workation im EU-Ausland als Entsendung anzusehen ist.
     
    Besteht der Wunsch der Beschäftigten, vom Ausland für ihren deutschen Arbeitgeber zu arbeiten, in der Praxis also ihr Homeoffice ins Ausland zu verlegen oder - wie von Ihnen beschrieben - von einem Wohnmobil im Ausland  zu arbeiten, kommt es auf die Dauer und die konkrete geographische Lage an.
     
    Arbeitet der Mitarbeiter zeitlich begrenzt (maximal bis zu 24 Monate) innerhalb Europas, sind die Regelungen für Arbeit innerhalb der EU unproblematisch.
     
    Da nach Ihrer Schilderung der Arbeitnehmer eine Workation von ca. dreiwöchiger Dauer mit dem Wohnmobil in Kroatien plant und folglich keine „feste Beschäftigungsstelle“ vorhanden sein wird, ist diese Entsendung entsprechend mit einer A1- Bescheinigung bei der zuständigen Stelle mit der Kennzeichnung „ohne feste Arbeitsstelle“ zu beantragen.
     
    Wie die entsprechende Beantragung der A1-Bescheinigung im  Entgeltabrechnungsprogramm zu hinterlegen ist, sollte im Zweifelsfall mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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