Expertenforum - Wohnhaft und Homeoffice im Ausland

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  • 01
    Wohnhaft und Homeoffice im Ausland

    Hallo,


    ein Mitarbeiter zieht ins Ausland (Kroatien) und gibt seinen deutschen Wohnsitz vollständig auf. Seine Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber wird er ausschließlich im Homeoffice fortsetzen.

    Wie sieht es hier mit der SV-Pflicht aus? Sind weiterhin Beiträge zur U1, U2 und Insolvenzgeldumlage abzuführen?


    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Wohnhaft und Homeoffice im Ausland

    Guten Tag,
     
    entscheidend dafür, ob für Arbeitnehmer die ausländischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist grundsätzlich in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitnehmer wohnt. Auch der Firmensitz des Arbeitgebers ist in der Regel nicht von Bedeutung.
     
    Grundsätzlich gilt, dass die betroffene Person immer nur nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates sozialversicherungsrechtlich beurteilt wird.
     
    Da die betreffende Person Ihren Wohnsitz nach Kroatien verlegt und die Arbeitsleistung ausschließlich im Homeoffice verrichtet werden soll, kann eine Sozialversicherungspflicht nach deutschen Rechtsvorschriften in Ihrem Fall nicht bestehen bleiben. Daher sind keine Beiträge oder Umlagen an eine deutsche Krankenkasse abzuführen.
     
    Ob ggf. Versicherungspflicht in Kroatien besteht und wie in diesem Fall die weitere Vorgehensweise ist, klären Sie bitte mit dem dort zuständigen Versicherungsträger.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

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