Expertenforum - Wertguthaben § 7d SGB IV / hier: Insolvenzsicherung

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  • 01
    Wertguthaben § 7d SGB IV / hier: Insolvenzsicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    muss das Wertguthaben nebst SV-Beiträgen konkret angelegt werden oder ist - wie z.B. bei der Alterteilzeit - eine Bankbürgschaft ausreichend?


    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Wertguthaben § 7d SGB IV / hier: Insolvenzsicherung

    Guten Tag,
     
    im Absatz 3 des § 7d SGB IV ist festgelegt, dass für die Anlage von Wertguthaben die Vorschriften über die Anlage der Mittel von Versicherungsträgern nach § 80 SGB IV entsprechend gilt, mit der Maßgabe, dass eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds bis zu einer Höhe von 20 Prozent zulässig und ein Rückfluss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens in der Höhe des angelegten Betrages gewährleistet ist. Ein höherer Anlageanteil in Aktien oder Aktienfonds ist zulässig, wenn
    1. dies in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist oder
    2. das Wertguthaben nach der Wertguthabenvereinbarung ausschließlich für Freistellungen nach § 7c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a in Anspruch genommen werden kann.
     
    Im Abschnitt 4.3.3 des Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen finden Sei folgende Information aufgrund dessen wir Ihre Frage an unseren Experten für Arbeitsrecht weiterleiten:
    Bei den Anlagebeschränkungen und der Werterhaltungsgarantie handelt es sich um arbeitsrechtliche Regelungen zum Schutz des Wertguthabens, deren Nichtbeachtung Schadensersatzansprüche auslösen können. Sozialversicherungsrechtliche Sanktionsregelungen sind hingegen nicht vorgesehen. Da die für die Sozialversicherungsträger geltenden Anlagevorschriften nur entsprechende Anwendung finden, können diese auch keine Aussagen über die ausreichende Qualifikation bestimmter Anlagemodelle treffen.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Wertguthaben § 7d SGB IV / hier: Insolvenzsicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Insolvenzsicherung muss nicht zwingend durch eine insolvenzsichere Anlage der Vergütungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge erfolgen. Zulässig sind auch die von Ihnen angesprochenen Bankbürgschaften, Verpfändungslösungen oder Treuhandvereinbarungen.


    Die Details müssen für den konkreten Einzelfall geprüft und geregelt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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