Guten Tag!
Wir beschäftigten Werkstudenten. Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 Wochenstunden.
Einige Werkstudenten hatten sich wegen dem hohen Arbeitsanfall bereit erklärt, für 4 Monate mit 30 Wochenstunden zu arbeiten. Während dieser Zeit wurden diese Personalfälle voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Ab März sollen diese ehemaligen "Werkstudenten" wieder als Werkstudent abgerechnet werden. Allerdings mit der Option vielleicht in der zweiten Jahreshälfte wieder mit 30 Wochenstunden und voll sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.
Daher fragen wir uns, ob dieser Wechsel zwischen Werkstudent und voller Sozialversicherungspflicht aus Sicht der Sozialversicherung überhaupt erlaubt sind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß