Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei einem Mandanten, der eine Arbeitnehmerin einstellen möchte, die aktuell noch studiert. Diese übt bei einem anderem Betrieb eine Werkstudenten-tätigkeit mit 12 Wochenstunden aus. (SV-frei).
Unser Mandant möchte die Studentin nun auch bei sich anstellen. Entweder als geringfügig Beschäftigte mit 538 € oder als Beschäftigte in der Gleitzone für 550 €.
Die Frage, die nun aufgekommen ist, kann unser Mandant die Studentin für 8 Stunden pro Woche und 550 € in der Gleitzone einstellen, ohne dass die Werkstudententätigkeit ihren Status als Werkstudent verliert und SV-Pflichtig wird? Oder würde nur eine geringfügige Beschäftigung funktionieren, um den Werkstudenten Status bei dem anderen Arbeitgeber aufrecht zu erhalten?
Vielen Dank.