Expertenforum - Werkstudentin und MIdijob

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  • 01
    Werkstudentin und MIdijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben bei einem Mandanten, der eine Arbeitnehmerin einstellen möchte, die aktuell noch studiert. Diese übt bei einem anderem Betrieb eine Werkstudenten-tätigkeit mit 12 Wochenstunden aus. (SV-frei).


    Unser Mandant möchte die Studentin nun auch bei sich anstellen. Entweder als geringfügig Beschäftigte mit 538 € oder als Beschäftigte in der Gleitzone für 550 €.

    Die Frage, die nun aufgekommen ist, kann unser Mandant die Studentin für 8 Stunden pro Woche und 550 € in der Gleitzone einstellen, ohne dass die Werkstudententätigkeit ihren Status als Werkstudent verliert und SV-Pflichtig wird? Oder würde nur eine geringfügige Beschäftigung funktionieren, um den Werkstudenten Status bei dem anderen Arbeitgeber aufrecht zu erhalten?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Werkstudentin und MIdijob

    Guten Tag,
     
    bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, sind zur Prüfung der Frage, ob die 20-Wochenstunden-Grenze erreicht oder überschritten wird, die wöchentlichen Arbeitszeiten der nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen zusammenzurechnen. Ergibt die Zusammenrechnung, dass die wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden beträgt, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studenten auszugehen.
     
    Bei nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob bei einer Beschäftigung gegebenenfalls die Merkmale einer geringfügig entlohnten bzw. einer kurzfristigen Beschäftigung vorliegen.
     
    Die 20-Wochenstunden-Grenze ist ein starrer Wert. Wird dieser nicht überschritten, kann die Studentin neben der Werkstudententätigkeit auch eine weitere Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) ausüben ohne den Werkstudentenstatus zu verlieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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