Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben von einer Hochschule die schriftliche Bescheinigung erhalten, dass ein Student im Rahmen seines Studiums alle Modulprüfungen bestanden hat und nur noch die Erstellung der Bachelorarbeit sowie das Kolloquium ausstehen. Es wird darin auch bescheinigt, dass der Student an keiner Lehrveranstaltungen der Hochschule mehr teilnehmen muss.
Für uns stellen sich folgende Fragen:
Darf dieser Student nun mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten? Gilt diese Bescheinigung als Nachweis für eine vorlesungsfreie Zeit oder ist diese nur mit den Semesterferien gleichzusetzen?
Müssen wir dann auch die 26 Wochen Frist berücksichtigen? Dann müsste uns der Werkstudent schriftlich erklären, dass er innerhalb der 12 Monatsfrist diese nicht überschreiten wird?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!