Guten Tag,
eine unserer Werkstudentinnen möchte zusätzlich zu ihrer Tätigkeit bei uns eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Sie arbeitet bei uns 20 Std./Woche während der Vorlesungszeit, die ehrenamtliche Tätigkeit soll nur abends und am Wochenende erfolgen.
Ist das richtig, dass, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nur abends und am Wochenende erfolgt, diese unschädlich für ihren Werkstudentenstatus bei uns ist, wenn sie aber tagsüber erfolgt, sie ihre Arbeitsstunden bei uns entsprechend reduzieren muss, um ihren Werkstudentenstatus nicht zu verlieren (20 Std.-Regel)? Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Michaela Scheuss