Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Annahme stellt sich: MA XY ist aktuell in Vollzeit bis 30.09.2024 regulär sv-pflichtig (1111 BGRS) beschäftigt und scheidet dann aufgrund eines beginnenden Studiums aus.
Es besteht die Anfrage des Mitarbeiters, ob dann NUR in den jeweiligen Semesterferien (erstmalig wahrscheinlich ca. Jan/Feb. 2025), ein befristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit vereinbart werden kann, indem sv-rechtlich das Werkstudenten-Prinzip angewendet werden kann (nur RV-Pflicht). Während des regulären Studiums wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sondern eben nur begrenzt in den Semesterferien, dafür hier in Vollzeit.
Ist das Werkstudentenprinzip dann in einem solchen Fall anwendbar, oder wäre es eher "missbräuchlich"?
Zweite Frage zu selbem Fall, diesmal aus dem Arbeitsrecht => ist eine immer wiederkehrende Befristung während des kompletten Studiums (Annahme Dauer ca. 4 Jahre) nur in den Semesterferien legitim, oder entstünde hier ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei immer wiederkehrender Befristung?
Vielen Dank vorab für die Einschätzung zu den zwei o.g. Fragen,
Viele Grüße
TOM_MGG