Expertenforum - Werkstudent und freiwilliges Praktikum

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  • 01
    Werkstudent und freiwilliges Praktikum

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen eine Werkstudentin. Diese beabsichtigt ein freiwilliges Praktikum in einem anderen Unternehmen (ca. 6-7 Wochen/ 40 Std/Wo.) zu absolvieren.


    Kann Sie während des Praktikums bei uns beschäftigt bleiben und weiterhin bis zum 20 Std./Wo. arbeiten? Oder muss Sie z.B. unbezahlten Urlaub für die Dauer des Praktikums nehmen?


    Danke und viele Grüße

     

  • 02
    RE: Werkstudent und freiwilliges Praktikum

    Hallo K.K.,

    da die eingeschriebene Studentin im Rahmen eines nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktikums beschäftigt werden soll, liegt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kein „Praktikum“, sondern ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis vor.

    Aufgrund Ihrer Angaben ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie das Studium bei gleichzeitigem freiwilligen Praktikum (ca. 6-7 Wochen mit 40 Wochenstunden) und Ausübung einer Werkstudentenbeschäftigung mit einer sich daraus ergebenden Gesamtstundenzahl von bis zu 60 Wochenstunden während der Studienzeit noch im Vordergrund stehen soll.
     
    Folglich wäre bei Wegfall des Studentenstatus von zwei dem Grunde nach versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen auszugehen, wobei bei dem „freiwilligen Praktikum“ ggf. die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung vorliegen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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