Hallo Expertenteam,
ein Werkstudent bei uns hat gerade seinen Master gemacht, Er war bis dahin entsprechend als Werkstudent bei uns beschäftigt. Jetzt kam eine neue Immatrikulationsbescheinigung mit einem neuen Studiengang. Auf der Imma ist Fachsemester 1 bescheinigt und 9. Hochschulsemester. Können wir diesen Studenten weiterhin als Werkstudenten in der Sozialversicherung abrechnen?
Vielen Dank und
Viele Grüße
A. Myrach