Expertenforum - Werkstudent / Familienversicherung

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  • 01
    Werkstudent / Familienversicherung

    Guten Tag,


    wenn ein Werkstudent normalerweise über 505€ verdient, jedoch aufgrund reduzierter Stunden einen Monat lang weniger als 505€ verdient, ist es ihm dann möglich rückwirkend für diesen Monat in die Familienversicherung einzutreten.


    Danke im voraus!

  • 02
    RE: Werkstudent / Familienversicherung

    Hallo Marvin579,
     
    bevor wir zu Ihrer Fragestellung eine Stellungnahme abgeben, möchten wir Sie zunächst darüber informieren, dass nach unserem Verständnis vordergründig zu klären ist, ob es sich bei der Beschäftigung des Studenten um eine Werkstudentenbeschäftigung oder um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies hat Auswirkungen auf die zu berücksichtigte Einkommensgrenze bei der Klärung des Anspruchs auf Familienversicherung.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505,00 €) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder
    beträgt das zulässige Gesamteinkommen im Jahr 2024 angelehnt an die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze 538,00 €.
     
    Ein Anspruch zur Durchführung der Familienversicherung besteht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem die maßgebenden Einkommensgrenzen eingehalten werden, ggf. auch rückwirkend.
      
    Zur rechtsverbindlichen Abklärung, ob auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Krankenversicherungsschutz im Rahmen einer Familienversicherung rückwirkend realisierbar ist, empfehlen wir der betroffenen Person, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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