Wir beschäftigen einen Werkstudenten mit 20 Wochenstunden, der während seiner Elternzeit 10 Wochenstunden arbeitet. Mit den 10 Wochenstunden liegt er über der Geringfügigkeitsgrenze.
Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht in der Rentenversicherung aus? Müssen Beiträge zur Rentenversicherung abgerechnet werden?