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  • 01
    Werkstudent

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    beim AG ist ein Werkstudent beschäftigt. Es wurde eine neue Immatrikulationsbescheinigung bis 30.09.2024 vorgelegt.

    Der AN hat jetzt bereits Prüfungen. Gilt auch hier:

    Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn die letzte Prüfungsleistung erfolgreich erbracht und sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden oder gilt das Datum der offiziellen Exmatrikulation?

    Vielen Dank Kluge

     

  • 02
    RE: Werkstudent

    Hallo Kluge,
     
    die Hochschulausbildung von ordentlichen Studierenden endet mit dem Tag der Exmatrikulation, wenn das Studium abgebrochen, unterbrochen oder in sonstigen Fällen durch Exmatrikulation ohne Prüfung beendet wird.

    Hat der Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehene letzte Prüfungsleistung (z. B.  Abgabe der Masterarbeit) erbracht, so wird die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs nicht mit dieser letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen.

    Mit der offiziellen schriftlichen Unterrichtung ist der Zugang des per Briefpost vom Prüfungsamt übermittelten vorläufigen Zeugnisses gemeint; der späteren Überreichung des endgültigen Zeugnisses (im Rahmen einer Abschlussfeier) kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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