Sehr geehrte Damen und Herren,
beim AG ist ein Werkstudent beschäftigt. Es wurde eine neue Immatrikulationsbescheinigung bis 30.09.2024 vorgelegt.
Der AN hat jetzt bereits Prüfungen. Gilt auch hier:
Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn die letzte Prüfungsleistung erfolgreich erbracht und sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden oder gilt das Datum der offiziellen Exmatrikulation?
Vielen Dank Kluge