Guten Tag,
wir haben einen Werkstudenten, von dem uns eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester bis 15.03.2024 vorliegt. Der Mitarbeiter hat Anfang März das Gesamtergebnis des Studienabschlusses erhalten.
Dürfen wir den Mitarbeiter im März noch komplett als Werkstudenten abrechnen? Oder muss er ab 16.03.2024 voll versicherungspflichtig abgerechnet werden?
Danke für Ihre Hilfe.