Expertenforum - Werkstudent

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  • 01
    Werkstudent

    Guten Tag,

    wir haben einen Werkstudenten, von dem uns eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester bis 15.03.2024 vorliegt. Der Mitarbeiter hat Anfang März das Gesamtergebnis des Studienabschlusses erhalten.

    Dürfen wir den Mitarbeiter im März noch komplett als Werkstudenten abrechnen? Oder muss er ab 16.03.2024 voll versicherungspflichtig abgerechnet werden?

    Danke für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    das Werkstudentenprivileg endet grundsätzlich mit Ab­lauf des Mo­nats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich un­ter­rich­tet wurde.
     
    Da Sie eine Exmatrikulation zum 15.03.2024 vorliegen haben, ist eine Abrechnung als Werkstudent nur bis zum 15.03.2024 möglich. Ab 16.03. ist er in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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