Guten Tag,
eine Werkstudentin soll bei uns mit einem Vertrag über 20/Woche eingestellt werden. Im Fragenbogen hat die Studentin angegeben, dass sie auf selbstständiger Basis noch einem kleinen Nebengewerbe nachgeht. Für uns stellt sich die Frage, ob diese Selbstständigkeit Einfluss auf die Beurteil für das Werkstudentenprivileg hat und unter Umständen zu einer Überschreitung in Sachen 20-h-Grenze führt.
Vielen Dank!
A. Myrach