Expertenforum - Werkstudent 20-h-Grenze und Nebengewerbe

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  • 01
    Werkstudent 20-h-Grenze und Nebengewerbe

    Guten Tag,

    eine Werkstudentin soll bei uns mit einem Vertrag über 20/Woche eingestellt werden. Im Fragenbogen hat die Studentin angegeben, dass sie auf selbstständiger Basis noch einem kleinen Nebengewerbe nachgeht. Für uns stellt sich die Frage, ob diese Selbstständigkeit Einfluss auf die Beurteil für das Werkstudentenprivileg hat und unter Umständen zu einer Überschreitung in Sachen 20-h-Grenze führt.

    Vielen Dank!

    A. Myrach

  • 02
    RE: Werkstudent 20-h-Grenze und Nebengewerbe

    Hallo Herr Myrach,

    bei Studenten, die mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben, z.B. eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen der Werkstudentenregelung und eine selbstständige Tätigkeit, ist vordergründig zu prüfen, ob die betroffene Person ihrem Erscheinungsbild nach als „ordentlich Studierende“ (Werkstudentenstatus), als „Arbeitnehmerin“ oder als „hauptberuflich Selbstständige“ zu beurteilen ist.

    Es darf in Addition von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit die „wöchentliche Arbeitszeit“ von 20 Stunden insgesamt nicht überschritten werden. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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