Guten Tag,
wir beabsichtigen, eine Werkstudentin einzustellen. Sie soll regulär 20 Stunden pro Woche arbeiten; während ihrer vorlesungsfreien Zeit möchte sie gern mehr arbeiten. Uns stellt sich die Frage: wie viele Stunden kann sie während dieser Zeit arbeiten und trotzdem das Werstudentenprivileg nutzen?
Außerdem möchte ich mir gern die vorlesungsfreien Zeiten ihrer Universität bescheinigen lassen, da die Überschreitung der 20 Stunden Grenze nur nach dem Sommer- bzw. nach dem Wintersemester zulässig ist. Während einer vorlesungsfreien Zeit bspw. im März (das Semester endet im Juli/ August) wäre eine Überschreitung der 20 Stunden vermutlich nicht zulässig, wenn das Werkstudentenprivileg angewendet wird?
Vielen Dank und Grüße aus Oerel!