Expertenforum - Werksstudent-Masterarbeit

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  • 01
    Werksstudent-Masterarbeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    kann ein Werksstudent während diesem Beschäftigungsverhältnis seine Masterarbeit schreiben? Er bekommt für die Werksstudententätigkeit die gearbeiteten Stunden (höchstens 20 Std./Woche) bezahlt und für die fertige Masterarbeit dann eine einmalig Summe ausbezahlt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Carmen Kirner

  • 02
    RE: Werksstudent-Masterarbeit

    Sehr geehrte Frau Kirner,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Masterarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Masterarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Masterarbeit gezahlt wird.
     
    Die Tätigkeit als Werkstudent kann also neben einem Bacheloranden-/Masteranden-Arbeitsverhältnis bestehen. In diesen Fällen zählen die Arbeitsstunden für die Bachelor- oder Masterarbeit nicht unter die 20-Stunden-Grenze und ein eventuell gezahltes Entgelt wäre sozialversicherungsfrei. Werden die Tätigkeiten aber innerhalb eines Unternehmens durchgeführt, ist eine klare Abgrenzung notwendig. Die Tätigkeiten müssten vertraglich und organisatorisch strikt voneinander getrennt werden.
     
    Wenn Sie die Splittung der Tätigkeit als Werkstudent mit der Erstellung der Masterarbeit schriftlich/vertraglich strikt voneinander trennen können, kann das Werkstudentenprinzip weiterhin angewendet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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