Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beschäftigen in unserem Unternehmen einen Arzt, Datum Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung = 01.01.2027 . Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht liegt vor. Der Mitarbeiter ist Mitglied in der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Der Rentenbeginn in der Ärzteversorgung weicht vom gesetzlichen Rentenbeginn ab (= 01.10.2026). Frage: Wie lautet der Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel ab dem 01.10.2026. Vielen Dank.

  • 02
    RE: Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt

    Guten Tag,


    nach unseren Informationen beinhalten die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke zum Teil unterschiedliche Regelungen. Sehen die Satzungsregelungen des zuständigen Versorgungswerks bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, ist ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abzuführen.


    Unterstellt, der beschäftigte Arzt ist privat krankenversichert, ist ab dem 01.10.2026 die Beitragsgruppe „0310“ und der Personengruppenschlüssel „119“ zu verwenden. Mit Vollendung der Regelaltersgrenze ist die Beitragsgruppe „0320“ zu nutzen, Die Personengruppe (119) ändert sich nicht.


    Für ein in der GKV freiwillig Versicherten lautet die Beitragsgruppe ab 01.10.2026 „9311“ und der Personengruppenschlüssel „119“. Mit Vollendung der Regelaltersgrenze gilt die Beitragsgruppen „9321“. Die Personengruppe (119) ändert sich ebenfalls nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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