Sehr geehrtes Expertenteam,
ein schon viele Jahre freiwillig versicherter Arbeitnehmer arbeitet als Altersvollrentner in Teilzeit weiter. Nach meinen Informationen fällt er jetzt wieder in die KV-Pflicht, da er mit seinem Gehalt wieder unter der JAEG-Grenze liegt. Die Schlüsselung müsste lauten: Pgr. 119 Bgr. 3321 (als Regelaltersrentner). Kann es davon Ausnahmen geben? Bisher wurde geschlüsselt 9321. Kann das auch richtig sein? Oder muss rückwirkend umgeschlüsselt werden? Was passiert, wenn er mit der Rente und dem Gehalt zusammen die JAEG und/oder Beitragsbemessungsgrenze überschreitet?