Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiteranfrage bekommen, bei der wir gerne Ihre Einschätzung hätten.
Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter von uns unserem Unternehmen ist seit Jahren privat krankenversichert aufgrund Überschreitens der JAEG.
Die jährliche Prüfung erfolgt in unserem Unternehmen in der Regel Anfang Januar.
Beim o.g. Mitarbeiter ergab die Prüfung zum Jahreswechsel 2024/2025, dass er zum 01.01.2024 die Voraussetzungen des Überschreitens der JAEG eindeutig nicht mehr erfüllt und folglich ab dem 01.01.2024 gesetzlich krankenversichert pflichtig wurde.
Der Mitarbeiter wurde am 17.01.2024 von uns schriftlich über die Änderung informiert und seine Möglichkeiten erläutert. Der Mitarbeiter macht von seinem Recht der Befreiung keinen Gebrauch.
Mit der Entgeltabrechnung Januar 2024 (Erstellung ~ 15. des Monats; hier 15.01.) wurde die entsprechende SV-Meldung an die gesetzliche Krankenkasse (AOK) übermittelt. Soweit auch i.O.
Problem/Frage
Der Mitarbeiter hatte Anfang Januar 2024 am 12.01.2024 (vor Kenntnisnahme der Beitragsgruppenänderung) eine Vorsorgeuntersuchung als "Privat" Patient.
- Grundsätzlich wer übernimmt diese Arztrechnung?
- in welcher Höhe?
Nach unserem Verständnis müsste nun der Arzt mit der gesetzl. KK die AOK abrechnen, da unser Mitarbeiter rückwirkend ab dem 01.01.2024 ein Vollmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Der Arzt erhält von der Krankenkasse, hier AOK, allerdings nicht die volle Erstattung des Rechnungsbetrages., was wir auch nachvollziehen können.
Der Arzt hatte seine Rechnung nachträglich aufgeteilt.
Nun möchte der behandelnde Arzt den Differenzbetrag von unserem Mitarbeiter.
Ist das vorgesehen?
Sowohl unser Mitarbeiter, als auch wir als Arbeitgeber haben unseres Erachtens keinen Fehler gemacht, bzw. Frist versäumt und können für diese Konstellation nichts anderes tun.
Diese Konstellation sollte ja öfter vorkommen.
Können Sie uns mitteilen, wer den Differenzbetrag übernehmen muss, bzw. ob der behandelnde Arzt ggf. seine Rechnung komplett anpassen muss und in diesem Fall einfach "Pech gehabt" hat.
Wir konnten hierzu leider in der Literatur nichts finden.
Idealerweise mit Rechtsgrundlage, bzw. bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Der Mitarbeiter ist äußerst irritiert und unzufrieden und möchte aus unserer Sicht verständlicherweise den Teilbetrag nicht selbst bezahlen.
Nun ist er sogar an uns als Arbeitgeber herangetreten, dass wir die Kosten übernehmen müssten. Allerdings halten wir dies für ausgeschlossen.
Vielen Dank für eine Rückmeldung.