Expertenforum - Wechsel PKV zur GKV

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Wechsel PKV zur GKV

    Hallo, ich habe eine Frage zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rückkehrmöglichkeit ist ja ausgeschlossen, wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist und der/die Mitarbeiter/in in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war. Werden denn bei den 5 Jahren vorherige Zeiten einer privaten Krankenversicherung auch mit angerechnet?


    Schöne Grüße,

    P. Schneider

  • 02
    RE: Wechsel PKV zur GKV

    Hallo P. Schneider,
     
    grundsätzlich unterliegen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mehr als geringfügig beschäftigt sind, der Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung. 
     
    Zu beachten sind jedoch in der Krankenversicherung ggf. die Regelung des § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V. Danach bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb der Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit, also zwei Jahre und sechs Monate, krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig waren.
     
    „Vorherige“ Zeiten einer privaten Krankenversicherung außerhalb der (fünfjährigen) Rahmenfrist sind bei der Beurteilung nicht zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.