Hallo, ich habe eine Frage zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rückkehrmöglichkeit ist ja ausgeschlossen, wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist und der/die Mitarbeiter/in in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war. Werden denn bei den 5 Jahren vorherige Zeiten einer privaten Krankenversicherung auch mit angerechnet?
Schöne Grüße,
P. Schneider