Hallo Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin ist zum 01.02.24 von einem Minijob in einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob gewechselt. Seit dem 01.02.24 ist sie jetzt arbeitsunfähig erkrankt. Beginnt in diesem Fall wieder eine 4-wöchige Wartefrist oder müssen wir direkt ab dem 01.02.24 Lohnfortzahlung leisten?
Für die Beantwortung vielen Dank im Voraus.