Expertenforum - Wartezeit bei Entgeltfortzahlung bei demselben Arbeitgeber

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  • 01
    Wartezeit bei Entgeltfortzahlung bei demselben Arbeitgeber

    Hallo Expertenteam,

    unsere Mitarbeiterin ist zum 01.02.24 von einem Minijob in einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob gewechselt. Seit dem 01.02.24 ist sie jetzt arbeitsunfähig erkrankt. Beginnt in diesem Fall wieder eine 4-wöchige Wartefrist oder müssen wir direkt ab dem 01.02.24 Lohnfortzahlung leisten?

    Für die Beantwortung vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Wartezeit bei Entgeltfortzahlung bei demselben Arbeitgeber

    Hallo Backstube,
     
    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen, die in diesem Forum nicht beantwortet werden können. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu keine konkrete Aussage abgeben, sondern nur allgemein Stellung nehmen können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art folgendes:
     
    Ein neues Arbeitsverhältnis - mit vierwöchiger Wartezeit - liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn es mit demselben Arbeitgeber eingegangen wird.
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass zwei aufeinanderfolgende, rechtlich selbständige Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. 
     
    Wechselt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber den Status (z. B. von einer geringfügig entlohnten zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung), ist von einem engen sachlichen Zusammenhang auszugehen und es gibt keine neue Wartezeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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