Guten Morgen,
muss ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst unter 538,- € als Minijobber abgerechnet werden oder kann die sv-pflichtige Beschäftigung weiterlaufen?
Bisheriges Einkommen ca. 600,- €, dies soll jetzt nur noch 350,- € betragen.
Vielen Dank.