Expertenforum - Wahlrecht Minijob oder SV-Pflicht

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  • 01
    Wahlrecht Minijob oder SV-Pflicht

    Guten Morgen,

    muss ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Verdienst unter 538,- € als Minijobber abgerechnet werden oder kann die sv-pflichtige Beschäftigung weiterlaufen?

    Bisheriges Einkommen ca. 600,- €, dies soll jetzt nur noch 350,- € betragen.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Wahlrecht Minijob oder SV-Pflicht

    Hallo Lohn,
     
    bei Personen, die aufgrund einer Entgeltreduzierung die Geringfügigkeitsgrenze dauerhaft unterschreiten, ist ab diesem Zeitpunkt - alternativlos - von einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
     
    Ein „Wahlrecht“, die Beschäftigung weiterhin sozialversicherungspflichtig beurteilen zu können, gibt es in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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