Guten Tag,
wir haben in 09/2026 im Lohn eine Verschmelzung gehabt:
Firma 1 am Standort A hat Firma 2 am Standort B im Rahmen einer Verschmelzung übernommen. Der neue Standort für alle Mitarbeiter ist der Standort B von Firma 2. Standort 1 hatte 28, Standort 2 100 Mitarbeiter. Für alle MA gelten die bisherigen Regelungen ihrer Arbeitsverträge. Es gibt am Standort 2 nach der Verschmelzung eine neue Steuernummer.
Firma1 hat eine ELSTAM Ummeldung zum 31.08.erzeugt und eine Lohnsteuerbescheinigung 01-08/2026 erstellt. Das war technisch nicht anders zu machen. Firma 1 hat zum 01.09. eine ELSTAM Anmeldung erzeugt, auch das ging leider nicht anders. Um- und Anmeldungen wurden per ELSTAM bestätigt.
Firma 2 hat Ab- und Anmeldungen erzeugt, beides wurde von ELSTAM bestätigt. Lohnsteuerbescheinigungen wurden auch hier für 01-08/2026 erzeugt.
Im November gibt es für alle 128 Mitarbeiter eine Einmalzahlung. Wir wissen jetzt nicht ob wir für alle MA auch die jeweiligen Vorträge der Lohsteuer, Soli und Kirchensteuer 01-08/2026 in der neuen Firma eingeben müssen. Wenn ja für beide ehemaligen Firmen oder für keinen?
Danke für Ihre Mühe.
Markus Vecek