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  • 01
    Vorstand einer AG mit BGS 9001 und PGS 101 - DEÜV-Jahresmeldung nötig

    Guten Morgen,

    wie ist bei einem Mitarbeiter in Bezug auf die DEÜV vorzugehen, wenn dieser ein Vorstand einer kleinen AG ist? Der MA soll freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Muss der MA mit Beitragsgruppenschlüssel 9001 und Personengruppenschlüssel 101 angemeldet werden? Muss eine Jahresmeldung für den Mitarbeiter ausgestellt werden?

    Vielen Dank für ihre Information.

  • 02
    RE: Vorstand einer AG mit BGS 9001 und PGS 101 - DEÜV-Jahresmeldung nötig

    Guten Tag,


    für Vorstände von Aktiengesellschaften besteht grds. keine Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.


    Anders verhält es sich der Kranken- und Pflegeversicherung. Hier besteht ausdrücklich keine Befreiung per Gesetz. Weil aber das Einkommen von Vorständen einer AG in der Regel die Versicherungspflichtgrenze deutlich übersteigt, besteht in nahezu allen Fällen Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze.


    Sofern das Entgelt des Vorstands folglich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und dieser freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und die Beiträge durch die AG im Firmenzahlerverfahren abgeführt werden, ist eine Meldung mit der Beitragsgruppe „9001“ und der Personengruppe „101“ zu erstellen. Werden die freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Vorstand selbst an die Krankenkasse gezahlt, ist die Beitragsgruppe „0001“ maßgeblich.


    Nach unserer Auffassung ist auch für den Vorstand in der von Ihnen benannten Fallkonstellation eine Jahresmeldung abzugeben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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