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  • 01
    vorgezogenes Altersruhegeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie muss ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter geschlüsselt werden, der:

    - privat kranken- und pflegeversichert ist

    - noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat

    - aber bereits ein vorgezogenes Altersruhegeld von der berufsständischen Versorgung erhält

    -und das Versorgungswerk schriftlich bestätigt, dass mit Bezug dieses vorgezogenen Altersruhegeldes keinerlei Beitragszahlungen ans Versorgungswerk mehr erfolgen können?

    Kann die Tatsache, dass das Altersruhegeld vorgezogen ist und die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht ist den PGS 101 mit BGS 0010 begründen? Oder führt die Auskunft des Versorgungswerkes, dass Beitragszahlungen nicht mehr möglich sind dann zwingend zu PGS 119 mit BGS 0310?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: vorgezogenes Altersruhegeld

    Guten Tag,


    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.


    Sofern die Satzungsregelung des Versorgungswerkes vorsieht, ab Rentenbeginn keine Arbeitgeberanteile mehr anzunehmen, hat der Arbeitgeber bei Fortführung der Beschäftigung den Beitragsanteil an die gesetzliche Rentenversicherung (Beitragsgruppe „3“) über die einzugsberechtigte Krankenkasse zu entrichten.


    In der Arbeitslosenversicherung unterliegt die Beschäftigung - unabhängig vom Zeitpunkt des Versorgungsleistung - weiterhin der Beitragspflicht, da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist (Beitragsgruppe „1“).


    Daher lautet der Beitragsgruppenschlüssel für den privat krankenversicherten Mitarbeiter „0310“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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