Sehr geehrte Damen und Herren,
wie muss ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter geschlüsselt werden, der:
- privat kranken- und pflegeversichert ist
- noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat
- aber bereits ein vorgezogenes Altersruhegeld von der berufsständischen Versorgung erhält
-und das Versorgungswerk schriftlich bestätigt, dass mit Bezug dieses vorgezogenen Altersruhegeldes keinerlei Beitragszahlungen ans Versorgungswerk mehr erfolgen können?
Kann die Tatsache, dass das Altersruhegeld vorgezogen ist und die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht ist den PGS 101 mit BGS 0010 begründen? Oder führt die Auskunft des Versorgungswerkes, dass Beitragszahlungen nicht mehr möglich sind dann zwingend zu PGS 119 mit BGS 0310?
Vielen Dank!