Guten Tag,
der Steuerberater eines MA (Arzt) hat diesem gesagt, dass der Arbeitgeber keine Beiträge im Bereich RV mehr zu entrichten hat, da dieser Arzt ein Vorgezogenes Altersruhegeld vom Versorgungswerk erhält. Kann dies sein?
Der MA ist im April 1961 geboren. Nach meinem Kenntnisstand hat er die Regelaltersgrenze erst im Oktober 2027 erreicht.
Muss hier noch etwas vom AG gezahlt werden, wenn das Versorgungswerk auf Beiträge verzichtet? Muss der AG dann in die DRV einzahlen und der AN nicht mehr?
Wie ist dies zu sehen? Welche Personengruppe und welcher SV- Schlüssel ist zu verwenden?
Beste Grüße
UKOERNER