Expertenforum - Vorerkrankung Voruntersuchung OP

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  • 01
    Vorerkrankung Voruntersuchung OP

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Eine MA ist seit Mittwoch aufgrund einer geplanten OP krankgeschrieben. In der Woche davor war sie an einem Tag ebenfalls krankgeschrieben, jedoch lediglich aufgrund der hierfür notwendigen Voruntersuchungen. Dies wurde uns nochmal von der AN bestätigt. Die Krankenkasse hat den einen Tag für die Voruntersuchung allerdings nicht als Vorerkrankung anerkannt, da hier wohl ein anderer Diagnoseschlüssel verwendet worden ist. Kann eine AU-Zeit, die aufgrund von Voruntersuchungen für eine OP entsteht, trotz anderen Diagnoseschlüssels auf die nachfolgende AU-Zeit (die eigentliche OP) angerechnet werden?

    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Vorerkrankung Voruntersuchung OP

    Hallo Frau S.,
     
    da Ihre Fragestellung zur Entgeltfortzahlung zum einen vordergründig das Arbeitsrecht betrifft und zum anderen die uns zur konkreten Beantwortung notwendigen Unterlagen (AU-Bescheinigungen, Diagnosen, Arztberichte etc.) nicht zur Verfügung stehen, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.
     
    Alle Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Arbeitnehmers, die auf derselben Krankheitsursache (z. B. Voruntersuchungen für eine anstehende Operation) beruhen, sind zusammenzurechnen, sofern zwischen den einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten kein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Wird bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit allerdings festgestellt, dass seit dem Beginn der 1. Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist, entsteht sofort ein neuer 6-wöchiger Entgeltfortzahlungsanspruch.
     
    Letztlich sollte die Frage bzgl. der Entgeltfortzahlungsdauer mit der zuständigen Krankenkasse anhand der dort vorliegenden Unterlagen (AU-Bescheinigungen, Arztberichte etc.) verbindlich geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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