Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine MA ist seit Mittwoch aufgrund einer geplanten OP krankgeschrieben. In der Woche davor war sie an einem Tag ebenfalls krankgeschrieben, jedoch lediglich aufgrund der hierfür notwendigen Voruntersuchungen. Dies wurde uns nochmal von der AN bestätigt. Die Krankenkasse hat den einen Tag für die Voruntersuchung allerdings nicht als Vorerkrankung anerkannt, da hier wohl ein anderer Diagnoseschlüssel verwendet worden ist. Kann eine AU-Zeit, die aufgrund von Voruntersuchungen für eine OP entsteht, trotz anderen Diagnoseschlüssels auf die nachfolgende AU-Zeit (die eigentliche OP) angerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus!