Ein angestellter Mitarbeiter ist freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Ist es möglich die Krankenversicherung für Folgejahre, wie bei der privaten Krankenversicherung voraus zu bezahlen, um dies steuerlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen im Jahr der Zahlung geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Sylvia