Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Vorauszahlung bei freiwilliger Versicherung

    Ein angestellter Mitarbeiter ist freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Ist es möglich die Krankenversicherung für Folgejahre, wie bei der privaten Krankenversicherung voraus zu bezahlen, um dies steuerlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen im Jahr der Zahlung geltend zu machen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Heidi Sylvia

  • 02
    RE: Vorauszahlung bei freiwilliger Versicherung

    Guten Tag,


    die Themen Freiwillige Mitgliedschaft/Freiwillige Beiträge werden im Rahmen der Satzungen der einzelnen Krankenkassen geregelt, so dass wir Ihnen im Rahmen dieses bundesweiten Forums keine Auskünfte geben können, welche Regelungen die zuständige Krankenkasse Ihres Mitarbeiters getroffen hat.


    Grundsätzlich findet der § 10 Absatz 3a EStG auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse Anwendung, so dass eine Vorauszahlung dem Grunde nach möglich ist.


    Wir empfehlen Ihrem Arbeitnehmer direkt Kontakt mit seiner Krankenkasse aufzunehmen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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