Sind vor- oder nachstationäre, die auf einer Liegebescheinigung vom Krankenhaus bescheinigt worden sind, als Arbeitsunfähigkeit zu behandeln oder müsste hier theoretisch eine separate Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden?
Expertenforum - Vor- und nachstationäre Behandlungen
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Vor- und nachstationäre Behandlungen
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RE: Vor- und nachstationäre Behandlungen
Guten Tag,
die Grundlagen für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit ergeben sich aus den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien. Stationäre Krankenhausbehandlung wird einer Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Bei einer vor- bzw. nachstationären Behandlung nach § 115a SGB V ist dies nicht der Fall. Hierfür sind durch den niedergelassenen Arzt, bzw. im Rahmen des Entlassmanagements des Krankenhauses, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
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