Expertenforum - vollständige Erwerbsminderungsrente im Midijob-Bereich

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  • 01
    vollständige Erwerbsminderungsrente im Midijob-Bereich

    Guten Tag,

    eine schwerbehinderte Person hat vollständige Erwerbsminderungsrente = BGS 3101 mit PGS 101.

    Aufgrund der Zuverdienstgrenze arbeitet der AN nur verminderte Stunden und erzielt dadurch Einkommen im Midijobbereich (539 - 2.000).

    Werden die SV-Beiträge mit der Minijob-Progression abgerechnet?

    Oder darf die Minijob-Regelung aufgrund verminderter KV und fehlender AV nicht angewendet werden?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: vollständige Erwerbsminderungsrente im Midijob-Bereich

    Guten Tag,
     
    die besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung im Übergangsbereichs finden Anwendung wenn das Arbeitsentgelt zwischen 538,01 und 2.000 Euro im Monat liegt. Alle relevanten Informationen finden Sie in unserem Fachportal für Arbeitgeber:
     
    Übergangsbereich Beiträge | AOK-Arbeitgeberservice
     
    Da beschäftigte Rentner nicht zum Personenkreis gehören, die von den Regelungen des Übergangsbereichs ausgenommen sind, hat in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt im Umkehrschluss die Beitragsabrechnung nach dem Übergangsbereich zu erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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