Guten Tag,
eine schwerbehinderte Person hat vollständige Erwerbsminderungsrente = BGS 3101 mit PGS 101.
Aufgrund der Zuverdienstgrenze arbeitet der AN nur verminderte Stunden und erzielt dadurch Einkommen im Midijobbereich (539 - 2.000).
Werden die SV-Beiträge mit der Minijob-Progression abgerechnet?
Oder darf die Minijob-Regelung aufgrund verminderter KV und fehlender AV nicht angewendet werden?
Vielen Dank!