Sehr geehrtes Experten-Team,
ich bitte um Unterstützung bei folgender Fallkonstellation:
Im Kalenderjahr 2021 wurden für eine Beschäftigte zu viele SV-Beiträge gezahlt. Die Beschäftigte möchte jedoch auf die Stellung eines Antrages zur Erstattung der zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge verzichten. Bedarf es dennoch einer Korrektur der DEÜV-Meldungen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.