Expertenforum - Verzicht auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge

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  • 01
    Verzicht auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    ich bitte um Unterstützung bei folgender Fallkonstellation:


    Im Kalenderjahr 2021 wurden für eine Beschäftigte zu viele SV-Beiträge gezahlt. Die Beschäftigte möchte jedoch auf die Stellung eines Antrages zur Erstattung der zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge verzichten. Bedarf es dennoch einer Korrektur der DEÜV-Meldungen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Verzicht auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge

    Hallo SabineH.,
     
    sofern sich in Ihrem Fall das Bruttoarbeitsentgelt im maßgebenden Meldezeitraum mindert, ist - unabhängig von der nicht Inanspruchnahme der Beitragserstattung – eine Korrektur der Meldung(en) erforderlich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  
     

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