Kann die U2 Umlage für einen gezahlten Arbeitgeberzuschuss verweigert werden, weil die Arbeitnehmerin Fristen verpasst hat?
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin befand sich seit 05.09.2021 in Elternzeit.
Mit Schreiben vom 07.03.2024 ging eine Mitteilung über die Geburt eines weiteren Kindes (geb. 26.02.2024) beim Arbeitgeber ein, mit Antrag auf Elternzeit vom 23.04.2024 bis 25.02.2026. Die Mutterschutzzeiten wurden wie folgt aufgeführt: 22.01.2024 bis 22.04.2024.
Nach Auskunft der AOK bekommt der Arbeitgeber die U2 Erstattung wahrscheinlich nicht.
Auf welcher Grundlage basiert die Aussage? Bitte schicken Sie uns auch die Quelle für unsere Unterlagen.