Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Vollzeitmitarbeiter will vom 01.07.2024 bis 30.06.2029 in Brückenteilzeit gem. § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Anspruch nehmen.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Vertragsform während der Brückenteilzeit zu verwenden ist.
(1) Vollzeit - unbefristet
oder
(2) Teilzeit - unbefristet
Vielen Dank.