Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter beginnt sein Angestelltenverhältnis in unserem Unternehmen ab 01.06.24. Als Bestandteil seiner Vergütung erhält er einen PKW (auch zur privaten Nutzung). Versteuert werden 1% des Bruttolistenpreises sowie die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Der Mitarbeiter soll das Fahrzeug bereits am 31.05.24 übernehmen. Frage: Entsteht für den Monat Mai bereits ein geldwerter Vorteil und wenn ja, mit dem vollen Monatsbetrag oder nur anteilig? Wenn ja, muss das dann rückwirkend mit der Juni Abrechnung versteuert werden, da es ja für den Monat Mai keine Abrechnung gibt? Vielen Dank.