Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ein Versorgungsempfänger (Beamter in Ruhestand) welcher freiwilliges Mitglied in der Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse ist, durch den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Hintergrund:
Ein Beamter, welcher aufgrund einer besonderen Altersgrenze (Feuerwehrdienst) mit 60 in den Ruhestand versetzt wurde, bezieht ab Beginn der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von erfüllter Versicherungszeiten eine Rente mit z.B. 66 Jahren.
Ist der Versorgungsempfänger dann mit Rentenbezug nicht mehr freiwillig versichert?