Expertenforum - Versorgungsempfänger freiwillige Krankenversicherung - gesetzliche Krankenversicherung

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  • 01
    Versorgungsempfänger freiwillige Krankenversicherung - gesetzliche Krankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    kann ein Versorgungsempfänger (Beamter in Ruhestand) welcher freiwilliges Mitglied in der Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse ist, durch den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

    Hintergrund:

    Ein Beamter, welcher aufgrund einer besonderen Altersgrenze (Feuerwehrdienst) mit 60 in den Ruhestand versetzt wurde, bezieht ab Beginn der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von erfüllter Versicherungszeiten eine Rente mit z.B. 66 Jahren.

    Ist der Versorgungsempfänger dann mit Rentenbezug nicht mehr freiwillig versichert?

  • 02
    RE: Versorgungsempfänger freiwillige Krankenversicherung - gesetzliche Krankenversicherung

    Hallo Reinhold,
     
    in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt.

    Dies ist dann der Fall, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den besteht auch in der sozialen Pflegeversicherung eine Versicherung.

    Die Prüfung hierzu erfolgt grundsätzlich „von Amts wegen“ bei Eingang des Rentenantrags durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der aktuell der Krankenversicherungsschutz besteht.
    Sind die Voraussetzungen der KVdR nicht erfüllt, wird die Mitgliedschaft weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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