Expertenforum - Verdeckte Gewinnausschüttung GmbH-Geschäftsführerin Mutterschutz

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  • 01
    Verdeckte Gewinnausschüttung GmbH-Geschäftsführerin Mutterschutz

    Guten Morgen liebes Expertenforum,

    eine GmbH-Geschäftsführerin, die zu 100% Geschäftsanteile an der GmbH hält, bekommt im Mai 2024 ein Kind. Gilt für sie auch, dass sie 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf?

    Falls sie für diese Zeit weiter Gehalt der GmbH bekommt, könnte das zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen?

  • 02
    RE: Verdeckte Gewinnausschüttung GmbH-Geschäftsführerin Mutterschutz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zu Ihrer ersten Frage (Anwendbarkeit des Mutterschutzgesetzes auf die GmbH-Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin) dürfen wir Sie auf die Fachexperten Arbeitsrecht verweisen und zur zweiten Frage mitteilen:


    Da für die Einordnung als verdeckte Gewinnausschüttung maßgeblich ist, dass im konkreten Fall Leistungen erfolgt sind, die ihren Grund in einem vorhandenen Beteiligungsverhältnis haben (also nicht drittüblich sind, mit anderen Worten: Nicht-Gesellschaftern verweigert worden wären) ist entscheidend, ob auch bei GmbH-Geschäftsführerinnen ohne Beteiligung an der GmbH Gehaltsfortzahlungen in den acht Monaten nach der Entbindung üblich sind. Dies ist - soweit uns bekannt - der Fall: Soweit die Gehaltsfortzahlung nicht durch Anwendbarkeit des Mutterschutzgesetzes sichergestellt ist, erfolgen entsprechende Zahlungen häufig auf dienstvertraglicher Grundlage (teils allgemein vorgesehen für Fälle "nicht verschuldeter" Dienstverhinderung und teils für Zeiträume deutlich länger als acht Wochen - weit verbreitet z.B. für bis zu sechs Monate jährlich).


    Wegen dieser Drittüblichkeit der Regelung ist die Fortzahlung der Vergütung für acht Wochen nach der Entbindung aus unserer Sicht nicht als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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