Expertenforum - Verbleichszahlung

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  • 01
    Verbleichszahlung

    Einer Mitarbeiterin soll nach einem gerichtlichen Vergleich ein Zahlung in Höhe von 495,14 Euro zur Abgeltung einer Klageforderung gezahlt werden. Wie ist diese zu versteuern und zu verbeitragen?

  • 02
    RE: Verbleichszahlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir den lohnsteuerlichen Teil der Frage beantworten; zu den SV-Aspekten geben die Fachexperten Sozialversicherung gern Auskunft.


    Nach dem "centgenauen" Betrag vermuten wir, dass der gerichtliche Vergleich konkrete Vergütungsansprüche betrifft. In diesen Fällen ändert sich an der lohnsteuerlichen Behandlung nichts allein wegen der Tatsache, dass die Zahlung vergleichsweise vereinbart wurde. (Betrifft der Vergleich also z.B. Überstundenvergütung, dann ist der Betrag lohnsteuerlich so zu behandeln, wie Überstundenvergütung, die im Zahlungsmonat zufließt.)


    Besonderheiten gelten lohnsteuerlich vor allem für Abfindungsbeträge (dann ggf. Vorteil der sogenannten "Fünftelungsprogression" nach § 34 EStG). Der mitgeteilte Betrag spricht aber nicht für einen Abfindungs-Vergleich. Wir bitten ansonsten um Ergänzung des Sachverhalts.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Verbleichszahlung

    Welchem Monat ist die Zahlung zuzuorden? Der Austritt erfolgte November 2023, also im November 2023 oder März 2024?

  • 04
    RE: Verbleichszahlung

    Titel: RE: Vergleichsordnung


    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Zahlung ist lohnsteuerlich dem Monat des Zuflusses beim Arbeitnehmer zuzuordnen, bei Vergleichserfüllung im März 2024 also diesem Monat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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