Hallo,
vielleicht können Sie uns bei unseren Betriebsrentnern weiterhelfen. Diese haben u.a. die Möglichkeit, sich ihre Ansprüche aus einer Direktzusage in mehreren Jahresraten auszahlen zu lassen. Die Raten werden bis zu ihrer jeweiligen Auszahlung verzinst. Der Anspruch auf die Verzinsung entsteht mit Eintritt des Versorgungsfalls (im Zuge der Entscheidung für eine Ratenzahlung). Nun stellt sich die Frage, ob wir mit der ersten Auszahlung lediglich das Gesamtkapital zum Eintritt des Versorgungsfalls als Berechnungsgrundlage für die Verbeitragung melden oder zusätzlich auch die bereits ermittelten Zinsen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.