Expertenforum - Verbeitragung von Versorgungsbezügen

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  • 01
    Verbeitragung von Versorgungsbezügen

    Hallo,

    vielleicht können Sie uns bei unseren Betriebsrentnern weiterhelfen. Diese haben u.a. die Möglichkeit, sich ihre Ansprüche aus einer Direktzusage in mehreren Jahresraten auszahlen zu lassen. Die Raten werden bis zu ihrer jeweiligen Auszahlung verzinst. Der Anspruch auf die Verzinsung entsteht mit Eintritt des Versorgungsfalls (im Zuge der Entscheidung für eine Ratenzahlung). Nun stellt sich die Frage, ob wir mit der ersten Auszahlung lediglich das Gesamtkapital zum Eintritt des Versorgungsfalls als Berechnungsgrundlage für die Verbeitragung melden oder zusätzlich auch die bereits ermittelten Zinsen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Verbeitragung von Versorgungsbezügen

    Hallo BDr,

    unabhängig von einer Ratenzahlung von Versorgungsbezügen ist der Gesamtbetrag der Kapitalabfindung an die zuständige Krankenkasse zu melden. Aufgrund der Ratenzahlung anfallende Zinsen finden keine Berücksichtigung.

    Die entsprechende Meldung enthält bei einer Kapitalleistung oder Kapitalisierung des Versorgungsbezuges die Höhe des Abfindungsbetrages, den Zeitpunkt der Auszahlung und ggf. der Zeitraum der Kapitalisierung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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