Expertenforum - Vaterschaftsurlaub

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  • 01
    Vaterschaftsurlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen Mitarbeiter, der bei uns nach Geburt seines Kindes einen Antrag auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beantragt hat. Ich weiß, dass so eine Regelung mal geplant war, mir ist aber nicht bekannt, dass so ein Gesetz tatsächlich beschlossen wurde. Gibt es diesen Vaterschaftsurlaub und wenn ja, wo kann ich die genauen Regelungen dazu nachlesen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Vaterschaftsurlaub

    Hallo Karl,

    mit dem „Gesetz zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung“ sollte es seit Januar 2024 für Väter nach der Geburt eines Kindes möglich sein, zehn Arbeitstage lang bezahlte Freistellung zu nehmen, ohne dabei Urlaub oder Elternzeit in Anspruch zu nehmen (Familienstartzeitgesetz).

    Zu der Frage, ob und ggf. wann das Gesetz tatsächlich im Jahr 2024 in Kraft treten soll, gibt es Seitens des Gesetzgebers aktuell keine konkrete Aussage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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