Sehr geehrte Damen und Herren,
einer unserer Arbeitnehmer hat sein Dienstrad im August 2025 zurückgegeben
Die Umsatzsteuer wurde weiterhin im Hintergrund abgeführt.
Kann der Arbeitgeber die Umsatzsteuer für die Zeit nach der Rückgabe noch berichtigen? Falls ja, muss das über die betroffenen Voranmeldungszeiträume oder die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 erfolgen, oder kann die Korrektur in einer aktuellen Voranmeldung berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.