Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    USt Fahrrad

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    einer unserer Arbeitnehmer hat sein Dienstrad im August 2025 zurückgegeben

    Die Umsatzsteuer wurde weiterhin im Hintergrund abgeführt.

    Kann der Arbeitgeber die Umsatzsteuer für die Zeit nach der Rückgabe noch berichtigen? Falls ja, muss das über die betroffenen Voranmeldungszeiträume oder die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 erfolgen, oder kann die Korrektur in einer aktuellen Voranmeldung berücksichtigt werden?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: USt Fahrrad

    Guten Tag,


    Ihre Frage betrifft ausschließlich steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.

    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.

    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: USt Fahrrad

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der beschriebene Sachverhalt darf nicht in aktuellen, laufenden Voranmeldungen berücksichtigt werden, weil diese dann ihrerseits unrichtig würden.

    Korrekt ist die Abbildung in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2025 (ohne Notwendigkeit einer Berichtigung der einzelnen Voranmeldungszeiträume). Falls die Jahreserklärung bereits eingereicht wurde, wäre sie zu berichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.