Expertenforum - Urlaubstage in Urlaubsstd. umrechnen

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubstage in Urlaubsstd. umrechnen

    Ist es arbeitsrechtlich zulässig, Urlaubstage in Urlaubsstd. umzuwandeln, wenn Mitarbeiter z. B. unterschiedliche Arbeitszeiten an festen Tagen haben (z. B. immer dienstags 8 Std. + freitags 4 Std.) oder muss hier die wöchentliche Arbeitszeit auf die Anzahl der Arbeitstage heruntergebrochen werden, sodass ein einzelner Urlaubstag mit einer täglichen Durchschnittsarbeitszeit bewertet wird?


    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Urlaubstage in Urlaubsstd. umrechnen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Aus den §§ 1, 11 BUrlG ergibt sich, dass der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt für die wegen des Urlaubs ausgefallene Arbeitszeit verlangen kann. Dies führt grundsätzlich zu einer Abrechnung des Urlaubsentgelts auf Grundlage der tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeit. In Ihrem Beispiel wäre also ein Urlaubstag am Dienstag mit 8 Stunden zu vergüten, ein Urlaubstag am Freitag mit 4 Stunden.


    Es wird aber für zulässig erachtet, eine Durchschnittsberechnung bezogen auf den jeweiligen Urlaubszeitraum anzustellen. Das heißt, für die Urlaubstage im jeweiligen Urlaubszeitraum könnte dann das Urlaubsentgelt auf Grundlage der durchschnittlich je Urlaubstag ausgefallenen Arbeitszeit gezahlt werden.


    Eine Umwandlung der Urlaubstage in Urlaubsstunden erfolgt dagegen nicht. Wird also dem Mitarbeiter am Freitag Urlaub gewährt, ist ein Urlaubstag „verbraucht“, unabhängig davon, dass dieser Urlaubstag in Ihrem Beispiel nur 4 Stunden „wert ist“.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.