Ist es arbeitsrechtlich zulässig, Urlaubstage in Urlaubsstd. umzuwandeln, wenn Mitarbeiter z. B. unterschiedliche Arbeitszeiten an festen Tagen haben (z. B. immer dienstags 8 Std. + freitags 4 Std.) oder muss hier die wöchentliche Arbeitszeit auf die Anzahl der Arbeitstage heruntergebrochen werden, sodass ein einzelner Urlaubstag mit einer täglichen Durchschnittsarbeitszeit bewertet wird?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.